Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage aller Leistungen, insbesondere Softwareerstellung, -lieferung und Beratung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Vertragspartner, die bei Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung genannt werden, können eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen haben. Diese werden nur dann Vertragsinhalt, wenn dem vorher ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. 

2. Angebote und Preise

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob es schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B. E-Mail) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. Die J3S GmbH – (im Folgenden „J3S“) kann dieses Angebot wahlweise innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist annehmen. 

3. Lieferfristen und Selbstbelieferungsvorbehalt

Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung. Soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch ergeben sind auch Teillieferungen innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig. 

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Geschäft des Verkäufers verlassen hat. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern. 

5. Annullierungs- und Rücktrittskosten

Tritt der Besteller oder Auftraggeber unberechtigt von einer erteilten Bestellung oder einem erteilten Auftrag zurück, werden 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung der Bestellung oder des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn durch J3S geltend gemacht. Unbeschadet davon bleibt die Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen wobei dem Besteller oder Auftraggeber der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Bereits erbrachte Leistungen sind stets zu vergüten. 

6. Urheberschutz bei Softwarekauf

Die Software schützen die § 69 a ff. UrhG. Der Verkäufer überträgt dem Käufer keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des erhaltenen Softwarepakets im Rahmen der beigefügten Lizenzbestimmung hinausgehen. Jede über Erlaubnisse der §§ 69 a ff. UrhG angewandten Tätigkeiten in Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig und macht den Käufer schadenersatzpflichtig. Etwaige Lizenzbestimmungen von Software von Dritter Seite sind durch den Käufer zu beachten. Soweit im Einzelvertrag nicht anders geregelt behält sich die J3S GmbH ein wirtschaftliches Verwertungsrecht der erstellten Software vor. Dies gilt auch für Werksverträge. 

7. Gewährleistung

Die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Verkaufgeschäften zwischen Unternehmern sind 2 Jahre. Das Wahlrecht bei Eintritt eines Gewährleistungsfalles zwischen Nachbesserung und Nachlieferung einer mangelfreien Sache bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern liegt beim Verkäufer. Ergibt sich daraus ein Rücktrittsrecht, so ist dies zwischen Unternehmern in angemessener Frist auszuüben; danach bleibt es bei der Pflicht zur Erbringung der Primärleistung. Auftretende Mängel zeigt der Käufer dem Verkäufer in allen erkennbaren Einzelheiten an. Dabei befolgt er die Hinweise des Verkäufers zur Fehleranalyse. Der Käufer ermöglicht dem Verkäufer auf dessen Kosten eine online Verbindung zur Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, wenn die technischen Möglichkeiten bestehen. Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Käufer die Software in wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert. Gewährleistungsrechte bzgl. fehlerhafter Software wirken sich grundsätzlich nicht auf bereits erbrachte sonstige Dienstleistungen aus. Dies gilt insbesondere bei System-, Systemintegrations- und Projektverträgen, deren Basis FremdSoftware ist. Bereits erbrachte Leistungen sind in angemessener Höhe zu vergüten. 

8. Eigentumsvorbehalt

J3S behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat man uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen unseres Vertragspartners freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. 

9. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gegen J3S bestehen, wenn diese, einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretervorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit entsteht eine Haftungspflicht nur, wenn es um einen Schadenersatz wegen Verzuges geht oder Kardinalpflichten verletzt wurden. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Regelung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Regelung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie. Die Haftung bei Datenverlusten durch J3S ist beschränkt auf die Höhe der Kosten der Wiederherstellung, sofern diese in verhältnismäßigen Aufwand betrieben werden kann. Die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Datenverluste sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung für Datenverluste unberührt.

10. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Die gesetzlichen Verzugzinsen sind nach 30 Tagen fällig. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz Hamburg. Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.

12. Datenschutzbestimmung

J3S ist berechtigt, die technischen Daten, die als Teil der Zusammenarbeit oder im Falle von Supportleistungen zur Verfügung gestellt werden, für geschäftliche Zwecke, einschließlich der Produktunterstützung und -entwicklung, zu verwenden.

13. Salvatorische Klausel

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, oder aufgrund fehlender Kaufmannseigenschaft des Vertragspartners nicht anwendbar sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.  

J3S GmbH. AGBs (ab Juni 2009)